Marokkanische Einreise- und Visabestimmungen im Überblick

Gemäß dem Gesetz Nr. 02-03 vom 11. November 2003 müssen Ausländer, die nach Marokko einreisen möchten, im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines anderen von ihrem Heimatland ausgestellten und vom marokkanischen Staat anerkannten Reisedokuments sein.

Über das Visum:

  • Reisende aus europäischen Ländern, insbesondere deutschsprachige Touristen, haben mehrere Möglichkeiten, ein Visum für den Oman zu erhalten. Zum einen können sie bei ihrer Ankunft am Flughafen direkt ein Visum beantragen. Diese Option steht ihnen unmittelbar nach der Landung zur Verfügung. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, das Visum vorab online zu beantragen. Dies ermöglicht es Reisenden, bereits vor ihrer Abreise alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen und eine reibungslose Einreise zu gewährleisten.
  • Ein Visum ist eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum auf marokkanischem Hoheitsgebiet, die durch einen speziellen und gesicherten „Visum“-Aufkleber sichtbar gemacht wird.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann zwischen einem Tag und drei Monaten oder in Ausnahmefällen sogar einem Jahr liegen und erlaubt je nach Fall eine, zwei oder mehrere Einreisen.

Arten von Einreisevisa:

  1. Kurzzeit-Visum: Für einen kurzen ununterbrochenen Aufenthalt oder mehrere kurze Aufenthalte mit einer zulässigen Dauer zwischen einem und neunzig Tagen.
  2. Langzeit-Visum: Gültig für mehrere Einreisen und wird von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos nach vorheriger Rücksprache mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit erteilt. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr, und die zulässige Dauer jedes Aufenthalts liegt zwischen einem und 90 Tagen. Ausländer mit einem Langzeitvisum, die länger als drei Monate in Marokko bleiben möchten, müssen eine Registrierungskarte beantragen.
  3. Transitvisum: Berechtigt zum Durchreisen des marokkanischen Hoheitsgebiets auf dem Weg in einen Drittstaat. Kann für ein oder zwei Durchreisen ausgestellt werden, wobei die Aufenthaltsdauer jedes Transits 72 Stunden nicht überschreiten darf.
  4. An der Grenze ausgestelltes Visum: In Ausnahmefällen können Kurzaufenthalts- und Transitvisa an den Grenzübergangsstellen ausgestellt werden. Bei Ländern ohne marokkanische Vertretung sind Anträge direkt an das marokkanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit zu richten.

Visumanforderungen:

  1. Reisepass: Gültiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab dem Einreisedatum.
  2. Ausgefülltes Antragsformular: Erforderlich für alle Visaarten.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto gemäß den Spezifikationen der marokkanischen Behörden.
  4. Nachweis der Unterkunft: Buchungsbestätigung eines Hotels oder einer Unterkunft.
  5. Reiseroute: Eine Kopie Ihres Flugtickets oder Ihrer Reiseroute.
  6. Finanznachweis: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer Ihres Aufenthalts.
  7. Versicherungsnachweis: Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung.

Beantragung des Visums:

  1. Persönlich: Besuchen Sie das nächstgelegene marokkanische Konsulat oder die Botschaft und reichen Sie Ihren Antrag persönlich ein.
  2. Per Post: Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das zuständige Konsulat oder die Botschaft.
  3. Online: Marokko bietet auch die Möglichkeit, das Visum online zu beantragen. Gehen Sie dazu auf die offizielle Website des marokkanischen Konsulats oder verwenden Sie zugelassene Online-Visumagenturen.

Online-Beantragung:

  1. Besuchen Sie die offizielle Website: Gehen Sie auf die offizielle Website des marokkanischen Konsulats oder einer zugelassenen Online-Visumagentur.
  2. Registrierung: Erstellen Sie ein Benutzerkonto und füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
  3. Einreichen der Unterlagen: Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, einschließlich Reisepasskopie, Passfoto und Reiseplan.
  4. Gebührenzahlung: Bezahlen Sie die Visumgebühren online über eine sichere Zahlungsmethode.
  5. Bearbeitung und Genehmigung: Nach Einreichung wird Ihr Antrag bearbeitet, und wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihr Visum per E-Mail oder können es herunterladen und ausdrucken.

Die erforderlichen Dokumente für verschiedene Arten von Visa können die offizielle Website des marokkanischen Konsulats gefunden werden.

  1. Touristenvisa
  2. Arbeitsvisa
  3. Geschäftsvisa
  4. Investorenvisa
  5. Visa für Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen
  6. Visa für Studierende, Praktikanten, Forscher
  7. Visa für Familienzusammenführung (Mischehe oder Verwandtschaftsverhältnisse)
  8. Journalistenvisa
  9. Besuchervisa
  10. Visa für einen medizinischen Aufenthalt
  11. Visa für Flüchtlinge und Staatenlose
  12. Visa für Flugpersonal
  13. Visa für Seeleute
  14. Visa für technische Hilfsdienste
  15. Visa für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
  16. Visa für künstlerische Vorstellungen

Hinweise:

  • Beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
  • Überprüfen Sie die aktuellen Visumanforderungen und Gebühren auf der offiziellen Website des marokkanischen Konsulats, da sie sich ändern können.

Wichtige Anmerkung: Änderungen an bereits ausgestellten Visa

Gemäß den geltenden Bestimmungen ist es nicht mehr möglich, die Art des bereits ausgestellten Visums zu ändern, sobald der Visuminhaber in das marokkanische Hoheitsgebiet eingereist ist. In solchen Fällen muss ein neues Visum im Wohnsitzland des Betroffenen beantragt werden.

Diese Regelung unterstreicht die Notwendigkeit, sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass das beantragte Visum den Anforderungen und dem Zweck der Reise entspricht. Reisende sollten daher die Art ihres Visums gründlich prüfen und sicherstellen, dass es ihren Bedürfnissen entspricht, bevor sie nach Marokko reisen.

Für weitere Informationen und Antragsverfahren für Visaänderungen oder Neuerteilungen können Antragsteller die Website der zuständigen marokkanischen Behörden konsultieren oder sich direkt an das marokkanische Konsulat oder die Botschaft in ihrem Land wenden.